Kurzwaffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse von maximal 1500 Joule. (Pistolen und Revolver)
Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) ist verboten
Aus Rücksicht auf unsere Nachbarn sowie gesetzlicher Vorgaben ist Schießen nach 22:00 Uhr nicht gestattet.
Des Weiteren gilt in BW ein Schießverbot an folgenden Feier- und Gedenktagen :
- Gründonnerstag,
- Karfreitag,
- Karsamstag,
- Allerheiligen
- Volkstrauertag
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