Waffen für Randfeuerpatronenmunition ,mit einer Bewegungsenergie der Projektile von 200 Joule.
Vorderladerwaffen bis 2000 Joule. (Lang und Kurzwaffen)
Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) ist verboten.
Aus Rücksicht auf unsere Nachbarn sowie gesetzlicher Vorgaben ist Schießen nach 22:00 Uhr nicht gestattet.
Des Weiteren gilt in BW ein Schießverbot an folgenden Feier- und Gedenktagen :
- Gründonnerstag,
- Karfreitag,
- Karsamstag,
- Allerheiligen
- Volkstrauertag
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